Steuern bei der Nachfolge

Beispiele für Steuern bei einem Unternehmensverkauf

Für eine Unternehmensnachfolge kann es unterschiedliche Gründe beziehungsweise Anlässe geben. Diese können sich auch auf die Relevanz von Steuern beziehungsweise deren Anwendbarkeit auswirken. Im Folgenden wollen wir konkrete Beispiel geben, welche Steuern anfallen, wenn eine Firma zu verkaufen ist.

Steuern beim Unternehmensverkauf
Steuern beim Verkauf eines Unternehmens

Vor- und Nachteile verschiedener Konstrukte beim Unternehmensverkauf

Während Beispiel 3 als vorteilhaft erscheint, kann diese Variante in der Realität das Problem mit sich bringen, dass ein Verkäufer den Erwerb nicht abschreiben kann. Damit zusammen hängt die Frage, ob es sich um einen Asset deal oder einen Share deal handelt.

Asset deal versus Share deal

Wenn Sie die Anteile an einer GmbH verkaufen, so bezeichnet man den Verkauf als Share deal, was den oben beschriebenen Nachteil für einen Käufer im Falle von Beispiel 3 mit sich bringt. Werden hingegen die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens veräußert, so spricht man von einem Asset deal.

Im Falle von Beispiel 1 und Beispiel 2 hat ein Käufer nicht das Problem, dass er den Kaufpreis bei einem Firmenkauf abschreiben (und damit künftig Steuervorteile nutzen) kann und Sie als Unternehmensverkäufer können – sofern der Firmenverkauf ein einmaliges Unterfangen ist – gegebenenfalls auf einen attraktiven Steuersatz zurückgreifen.

Beispiel 3 (Verkauf GmbH) und Beispiel 2 (Verkauf Personengesellschaft) lassen sich über einen Formwechsel miteinander verbinden. Hierbei würde die Personengesellschaft beispielsweise in eine GmbH & Co. KG überführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass der Formwechsel eine Sperrfrist von 5 Jahren nach sich zieht.

Grundsätzlich ist aber auch der Formwechsel von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (beispielsweise eine GmbH) denkbar, sowie damit das Aufsetzen einer Holding-Struktur (Beispiel 4). Damit einher geht ebenfalls eine Sperrfrist, in diesem Fall von sieben Jahren.

Abschließend ist festzuhalten, dass vor allem Sie als der, der ein Unternehmen zu verkaufen hat, ein Interesse an einer steueroptimalen Gestaltung Ihrer Unternehmens beziehungsweise des Firmenverkaufs haben. Andererseits sollten Sie die Interessen eines potenziellen Käufers nicht gänzlich außer Acht lassen. Auch ein Käufer möchte bei einer Unternehmensübernahme für sich steuerlich optimal gestalten. Gerade wenn ein solcher Käufer eher opportunistisch ist, beziehungsweise flexibel in Hinblick auf die Parameter eines Unternehmens (Größe, Standort, etc.), können steuerliche Nachteile, die er nicht durch einen verringerten Kaufpreis ausgleichen kann, möglicherweise ein Grund sein, den Firmenkauf nicht zu tätigen.

Die CMB Create & Manage Businesses GmbH weist darauf hin, dass die hier enthaltenen Informationen lediglich zu Informationszwecken dienen. Sie beziehen sich nicht auf eine konkrete Einzelperson oder juristische Person. Deshalb können sie die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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